Mitgliedschaft

  • Wir führen ein Schnuppertraining von etwa 3-4 Wochen durch um zu sehen, wie es dem neuen Mitglied gefällt und in welche Leistungs- bzw. Freizeitgruppen es eingesetzt werden kann. Danach wird es festes Mitglied beim TSV Plauen.
  • Der Aufnahmeantrag wird durch den Abteilungsleiter unverzüglich an die Geschäftsstelle des TSV Plauen übermittelt. Die Aufnahmegebühr sowie der Mitgliedsbeitrag sind nach Anmeldung sofort zu entrichten. Auftretende Veränderungen (z.B. Adressenänderung) und Abmeldungen sind dem Abteilungsleiter ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.
  • Für die Mitglieder erfolgt die Beitragskassierung halbjährlich (bzw. jährlich) spätestens zum 31.01. und dem 31.08. des jeweiligen Jahres. Es besteht die Möglichkeit den Beitrag in Bar oder per Überweisung auf das Vereinskonto zu entrichten. Quittungen für die entrichteten Beiträge werden auf Anfrage ausgestellt.
  • Die jährliche Beitragshöhe ist in unserem Verein abteilungsabhängig geregelt. Nähere Informationen erteilt Ihnen der zuständige Abteilungsleiter. Einen Auszug unserer Beitragsordnung finden Sie in unserer „Allgemeinen Vereinsordnung“.
  • Der Wunsch die Mitgliedschaft zu beenden ist lt. Satzung zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer 8-wöchigen Kündigungsfrist an den Vorstand oder Abteilungsleiter schriftlich bekannt zu geben. Sollte der Wunsch bestehen vor dieser Frist aus dem Verein entlassen zu werden, muß lt. Satzung der Ausnahmefall durch den Vorstand geprüft werden. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge ist nicht möglich.

Der Verein zahlt jährliche Beiträge an den Landessportbund Sachsen, dem Kreissportbund Vogtlandkreis, dem Stadtsportbund Plauen, dem Sächsischen Tischtennis-Verband und dem Kreisfachverband Vogtland.

Weiterhin werden Kosten für Wettkampfbücher, Sportstättennutzungsgebühren, Starterpässe, Startgelder, Neuanschaffungen von Geräten etc… durch den Verein übernommen. Bei größeren Anschaffungen wird abteilungsintern über eine anteilige Umlagefinanzierung abgestimmt.
Über Ansprüche von Aufwandsentschädigungen, welche dem Mitglied im Zusammenhang mit
dem TSV Plauen entstehen entscheidet der Vorstand.